Vor- und nach den Ferien

Die BGS findet grundsätzlich immer auch an den letzten Schultagen vor den Ferien statt. Eine Ausnahme bildet das Ende des Schuljahres. Am letzten Schultag vor den Sommerferien findet keine Betreuung am Nachmittag statt.

 

Nach den Sommerferien findet die betreuende Grundschule ab dem ersten Schultag statt, vorausgesetzt das Kind wurde rechtzeitig zur BGS bei der Verbandsgemeinde angemeldet.